Steuern auf Mieteinnahmen für Nichtansässige
Sind Sie nicht in Spanien ansässig? Besitzen Sie eine städtische Immobilie in diesem Land?
Wenn Sie beide Fragen mit Ja beantwortet haben, unterliegen Sie sowohl der spanischen Grundsteuer für Nichtansässige (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) als auch einer lokalen Steuer, die als Grundsteuer (IBI) bekannt ist.
Eigentümerstruktur
- Teilen Sie das Eigentum mit Ihrem Partner? Mit mehreren anderen Leuten?
- In solchen Fällen gilt jeder von Ihnen als unabhängiger Steuerzahler und muss eine separate Steuererklärung abgeben.
Mieter und Mehrwertsteuer
- Die Art und Weise, wie Ihre Mieteinnahmen ermittelt werden, hängt auch von Ihrem Mieter ab und davon, ob er umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht.
- Verwirrend? Ein wenig. Gehen wir dieses Thema Schritt für Schritt an.
Steueridentifikationsnummer (NIF)
- Jedem Bürger in Spanien wird eine Steueridentifikationsnummer zugewiesen, die bei der Abgabe einer Steuererklärung registriert und in allen an die Steuerbehörden gerichteten Mitteilungen verwendet wird.
- Bei ausländischen Staatsangehörigen wird die NIF zur NIE oder (Número Personal de Identificación de Extranjeros), der persönlichen Identifikationsnummer für Ausländer.
- Diese Form der Identifizierung wird bei der Generaldirektion der Polizei bearbeitet.
- Allerdings müssen Ausländer, die keine NIE haben – entweder vorübergehend, weil sie eine NIE benötigen, oder dauerhaft, weil sie keine haben müssen – bei den Steuerbehörden eine NIF beantragen, wenn sie beabsichtigen, Steuerangelegenheiten zu regeln.
Besteuerung von Mieteinnahmen, wenn ein Nichtansässiger in Spanien an eine Privatperson vermietet
- Wenn ein NICHT-RESIDENT direkt an eine Einzelperson oder ein Unternehmen vermietet, das keine Geschäftstätigkeit in Spanien hat, d.
- Das bei den Steuerbehörden einzureichende Formular trägt die Bezeichnung Muster 210 „Einkommensteuer für Nichtansässige“ (Impuesto sobre la renta de no residents).
- Was ist in diesem Fall zu erklären?
- Einnahmen, Ausgaben, Gewinne und ein Steuersatz von 19 %.
- Das Formular 210 wird verwendet, um jede einzelne Einkommensakkumulation sowie die verschiedenen Einkommensströme, die in jeder Periode erzielt wurden, als Gruppe anzugeben.
- Um verschiedene Einkommensströme desselben Steuerzahlers gruppieren zu können:
- Diese müssen der gleichen Art von Einnahmencode entsprechen,
- Sie müssen vom selben Zahler stammen,
- Für Nichtansässige gelten die gleichen spanischen Grundsteuern.
- Darüber hinaus müssen sie, wenn sie aus einem Gut oder Recht entstehen, aus demselben Gut oder Recht entstehen.
- Bei Einkünften aus vermieteten oder untervermieteten Immobilien, die nicht dem Steuerabzug unterliegen, können diese unterschiedlichen Ströme jedoch nach denselben Voraussetzungen zusammengefasst werden, mit Ausnahme von Mieteinkünften desselben Zahlers. Bei der Angabe von Mieteinnahmen verschiedener Zahler muss ein spezifischer Code für die Art der Vermietung angegeben werden – Code 35.
Gruppierungszeitraum:
- Vierteljährlich, bei Selbsterklärungen mit zu zahlenden Beträgen,
- Jährlich, bei Selbstdeklarationen zum Nullsatz oder bei Rückzahlungsbeträgen.
Wie können Sie Ihre Mietsteuererklärung einreichen?
- Auf Papier, indem Sie das PDF-Dokument ausdrucken, das sich aus dem Ausfüllen des auf der Website der Steuerbehörde verfügbaren Formulars ergibt.
- Online.
Was ist die Frist für die Einreichung?
- Dies hängt vom Ergebnis Ihrer Selbstauskunft ab.
- Zu zahlende Beträge: die ersten zwanzig Kalendertage der Monate April, Juli, Oktober und Januar für Einkünfte, deren Akkreditierungstermine im vorangegangenen Kalenderquartal liegen.
- Direkte Einzahlung von Steuerschulden: Wenn Sie Ihre Steuererklärung online einreichen, können Sie zwischen dem 1. und 15. der Monate April, Juli, Oktober und Januar per Direkteinzahlung zahlen.
- Mit einem Ergebnis von Null: vom 1. bis 20. Januar des Jahres, das auf die Ansammlung der deklarierten Mieteinnahmen folgt.
- Zu erstattende Beträge: ab dem 1. Februar des Jahres, das auf die Ansammlung der deklarierten Mieteinnahmen folgt, und innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren ab dem Ende des Zeitraums der Deklaration und Zahlung des Einbehalts. Mit dem Tag der Einreichung gilt die Frist zur Abgabe der Selbsterklärung als abgelaufen.
- Anmeldezeitraum: Kalenderquartale. Zwischen Steuerzahlungslimit
- 01.01. und 31.03. 20.04
- 01.04. und 30.06. 20.07
- 01.07. und 30.09. 20.10
- 01-12 und 31-12 30-01
Besteuerung von Mieteinnahmen, wenn ein Nichtansässiger an ein Unternehmen in Spanien vermietet
- Besteuerung von Mieteinnahmen, wenn ein Nichtansässiger an ein spanisches Gewerbe- oder Gewerbeunternehmen oder eine Mietverwaltungsgesellschaft mietet. Mit anderen Worten, wenn Sie Ihre Immobilie an ein passives Mehrwertsteuersubjekt vermieten.
- In diesem Fall muss der professionelle oder gewerbliche Mieter sein Unternehmen in Spanien betreiben. Der Vermieter muss sich beim Finanzamt als „Mietobjekt“ anmelden und dem Mieter eine Rechnung ausstellen.
- Der Mieter ist ein Unternehmen oder Gewerbetreibender mit Tätigkeit in Spanien.
- Das beim Finanzamt einzureichende Formular lautet: Modell 303 „IVA. Autoliquidación“
- (Mehrwertsteuer. Selbstauskunft) Vierteljährliche Einreichung Ihrer Umsatzsteuer: Die Fristen und Fristen sind die oben beschriebenen.
- Was Sie hier angeben, ist die Differenz zwischen der für ausgestellte Rechnungen berechneten Mehrwertsteuer und der für erhaltene Rechnungen gezahlten Mehrwertsteuer.
- Sie geben nur die Mehrwertsteuer an (berechnete Mehrwertsteuer abzüglich gezahlter Mehrwertsteuer), sodass Sie nur die Kosten angeben müssen, die Mehrwertsteuer verursachen, wie z. B. Strom, Wasser, Reparaturen usw.
- In diesem Fall muss der Eigentümer dem Mieter entsprechend seinem Eigentumsanteil Rechnungen über die Miete ausstellen.
- Diese Rechnungen enthalten eine Mehrwertsteuer von 21 % und der Mieter wird gesetzlich 19 % einbehalten, die bei den Steuerbehörden hinterlegt werden müssen.
- Bei dieser Zahlung an die Steuerbehörden (bei der es sich um einen Einbehalt von 19 % durch den Mieter handelt) handelt es sich um eine Zahlung im Namen des Eigentümers, der als Nichtansässiger in seinem Herkunftsland in der EU die Mieteinnahmen und -aufwendungen in Spanien angeben muss und die 19 %, die der Mieter einbehalten hat, können abgezogen werden.
Beispiel Monatsmiete € 500 Konzeptbetrag
Steuerbemessungsgrundlage € 500
MwSt. (21 %) € 105
Einbehalten 19 % € 95
Steuererklärung für in Spanien lebende europäische Staatsbürger
- Wenn Sie europäischer Staatsbürger sind und erwägen, Ihren Wohnsitz nach Spanien zu verlegen, beachten Sie bitte Folgendes:
- Wenn Sie länger als 183 Tage in Spanien gelebt haben, müssen Sie die Aufenthaltskarte erhalten.
- Anschließend müssen Sie, um steuerlich ansässig zu werden, das Formular „Einkommenserklärung“ 100 ausfüllen.
- Wenn Sie im Ruhestand sind und Ihr Jahreseinkommen weniger als € 12.000 beträgt, müssen Sie keine Steuererklärung abgeben.
- Wenn Ihr Bankguthaben und/oder Ihr Vermögen oder Eigentum in Ihrem Herkunftsland € 50.000 übersteigt, müssen Sie für das erste Jahr eine Steuererklärung einreichen, indem Sie das Formular 720 ausfüllen. Eine weitere Erklärung ist nicht erforderlich, es sei denn, Ihr Vermögen erhöht sich um € 20.000.
Benötigen Sie einen Vertreter für die Steuerbehörden?
- Außer im Falle von Einwohnern in Ländern oder Gebieten, mit denen kein effektiver Austausch von Steuerinformationen stattfindet, besteht keine Verpflichtung, einen Steuervertreter zu bestellen.
- Es ist jedoch sehr zu empfehlen. Und vergessen Sie nicht, dass Sie, wenn Ihre Immobilie auf dem Ferienvermietungsmarkt steht, nicht nur Ihre spanische Grundsteuer für Nichtansässige einreichen, sondern auch eine Genehmigung einholen müssen.
- Und auch dabei können wir Ihnen helfen.
- Sparen Sie sich viel Zeit, Geld und Kopfschmerzen
Hinweis: Dieser Artikel enthält rechtliche Informationen und sollte nicht als Rechtsberatung betrachtet werden. Wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an Rechtsexperten.