Auf Spanisch wird der Gewinn aus dem Immobilienverkauf als „ganancia patrimonial“ bezeichnet. Es handelt sich um eine Steuer, die vom Verkäufer oder Käufer (im Falle eines nicht ansässigen Verkäufers) gezahlt wird, der beim Verkauf von Immobilien Gewinn erzielt. Diese Wertsteigerung kann auf verschiedene Transaktionen zurückzuführen sein, wie dem Verkauf von Eigentum, Schenkungen oder Übertragungen von Vermögenswerten.
Achtung: Dies muss von der „plusvalía municipal“ unterschieden werden, einer lokalen Steuer, die die Wertsteigerung von städtischen Grundstücken bei Immobilientransaktionen besteuert.
Berechnung des Wertzuwachses
Um den Betrag des Wertzuwachses zu berechnen, sollte die folgende Formel verwendet werden:
Gewinn oder Verlust am Vermögen = Verkaufswert – Kaufpreis
Kaufpreis: Dies ist die Summe des Kaufpreises der Immobilie (angegeben im notariellen Vertrag) und aller Kosten und Steuern im Zusammenhang mit dem Kauf (Bewertungskosten, Notarkosten, Anwaltskosten, Maklerkosten, durchgeführte Arbeiten, Abschreibungen im Falle der Vermietung von Immobilien, Grundsteuern usw.).
Verkaufswert: Dies ist die Summe des Verkaufspreises und aller Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf.
Besteuerung des Immobilienwertzuwachses in Spanien
Wenn Sie in Erwägung ziehen, in Spanien Immobilien zu verkaufen, hier sind die Steuerregeln, die Sie beachten sollten.
Was Sie über diese Steuer wissen müssen?
Der Steuersatz für den Wertzuwachs ist progressiv und variiert je nach verschiedenen Faktoren:
- Abhängig von der steuerlichen Residenz.
- Abhängig vom Betrag des Wertzuwachses.
- Zur Erinnerung, eine Person gilt als steuerlich ansässig in Spanien, wenn diese Person:
- An 183 kumulativen Tagen pro Jahr in Spanien verweilt.
- Der Wohnsitz oder die persönlichen bzw. beruflichen Interessen in Spanien liegen.
- Besteuerung des Immobilienwertzuwachses für steuerlich ansässige Personen in Spanien
Der Wertzuwachs muss in der Einkommensteuererklärung für Einzelpersonen (IRPF) angegeben werden. Für weitere Informationen zu dieser Steuer lesen Sie unseren praktischen Leitfaden zur IRPF.
Hier ist das Tarifschema für 2023:
Für die ersten € 6.000 Gewinn: 19%
€ 6.000 – € 50.000: 21%
€ 50.000 – € 200.000: 23%
€ 200.000 – € 300.000: 27%
Über € 300.000: 28%
Besteuerung des Immobilienwertzuwachses für Nichtansässige
Der Satz beträgt 19% für Bewohner der Europäischen Union, die dies im Rahmen der Steuer für Nichtansässige angeben müssen.
Für weitere Informationen zu Ihren steuerlichen Verpflichtungen als Nichtansässiger, konsultieren Sie unseren Artikel: „Die 5 unverzichtbaren Steuern für Nichtansässige“.
Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit auf die Zahlungsmethode lenken: Um Kapitalflucht entgegenzuwirken, gibt es in Spanien ein System der Einbehaltung bei der Unterzeichnung für den Notar, wenn der Verkäufer ein Nichtansässiger ist. 3% der Steuer werden dem Käufer abgezogen. Dieser Betrag muss innerhalb eines Monats an die Agencia Tributaria überwiesen werden. Der Verkäufer muss die restlichen 16% selbst innerhalb von drei Monaten zahlen.
Ausnahmen
Für den Hauptwohnsitz:
Bei Verkauf des Hauptwohnsitzes sind die Gewinne steuerfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren in einen anderen Hauptwohnsitz reinvestiert werden.
Es ist vollständig befreit für:
Eigentum von Personen über 65 Jahre.
Personen in einer Situation schwerwiegender Abhängigkeit oder schwerwiegender Behinderung.
Unser Rat: Um den Betrag Ihres Immobilienwertzuwachses zu kennen, kontaktieren Sie das Finanzamt oder Ihren Steuerberater. J’achète en Espagne kann Ihnen vertrauenswürdige Experten empfehlen. Kontaktieren Sie uns.
Und für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen unseren praktischen Leitfaden zu lesen: „Der Verkauf von Immobilien in Spanien“.